Mobbing und Sexualisierte Belästigung
Unter dem Druck immer schnellerer Veränderungsprozesse und unsicherer Arbeitsplätze ist Mobbing im Arbeitsleben längst keine Seltenheit mehr. Der Handlungsbedarf ist enorm und nimmt stetig zu. Um dem komplexen Problem adäquat zu begegnen, ist Wissen und Erfahrung auf individueller-, Gruppen-, Team und Organisationsebene gefordert. Damit Mobbing weniger Chancen bekommt, liegt der Focus der Seminare auf praktischen Handlungsempfehlungen, die zum einen der Vorbeugung von Mobbing dienen und andererseits, sofern es bereits Fälle von Mobbing gibt, die Entwicklung von Lösungsstrategien fördern.
Sexualisierte Belästigung kann unabhängig von Branche und beruflicher Position am Arbeitsplatz stattfinden. Sie betrifft mehrheitlich Frauen, aber auch Männer sowie Trans* und intergeschlechtliche Personen können betroffen sein. Sexualisierte Belästigung am Arbeitsplatz ist kein Kavaliersdelikt, sondern erfüllt den Tatbestand der Diskriminierung wegen des Geschlechts im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Der Arbeitgeber ist gemäß § 12 AGG verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um sexuelle Belästigung im Betrieb zu vermeiden und ggf. angemessen zu ahnden. Verstöße gegen diese Verpflichtung können u. a. Schadensersatz- und Schmerzensgeld-Ansprüche begründen.
Insbesondere Führungskräfte sind deshalb aufgefordert, sich mit den Hintergründen dieses Themas sachgerecht auseinanderzusetzen, um im Einzelfall geeignete Maßnahmen ergreifen zu können bzw. prophylaktisch auf das Betriebsklima einzuwirken.
Seminarangebote
- Rechtsnormen als Abwehrinstrumente gegen Mobbing und Sexualisierte Belästigung
- Präventionsmaßnahmen gegen Mobbing und Sexualisierte Belästigung
Zielgruppe
Privatwirtschaft, Non-Profit-Organisationen und öffentlicher Dienst
Mobbing – Ansprechpersonen, Führungskräfte und Personalrats- und Betriebsratsmitglieder, Vertrauensleute, Ausbilder_innen.
Gern sende ich Ihnen detaillierte Informationen zum jeweiligen Seminarinhalt