Datenschutz im Beschäftigtenverhältnis
Heute sind so viele personenbezogene Daten im Umlauf wie noch nie. Auch im Laufe eines Beschäftigungsverhältnisses werden durch den Arbeitgeber jede Menge Daten gesammelt und verarbeitet. Das Seminar beantwortet eine Vielzahl von Fragen, wie: Was darf der Arbeitgeber und was nicht? Welche Rechte sind zu beachten? Welche Überwachungsmaßnahmen (Videoüberwachung, Internet, Soziale Netzwerke) sind zulässig? Wer hat Zugang zur (elektronischen) Personalakte? In welchen Bereichen kann der Personalrat mitbestimmen, und welche Aufgaben haben die/der behördliche und der Landesdatenschutzbeauftragte? Vorgestellt werden dabei auch die aktuelle Rechtsprechung und die praktischen Auswirkungen aufgrund der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO).
Zielgruppe
Hauptamts- und Personalleiter/innen, Personalsachbearbeiter/innen, Personalratsmitglieder und Gleichstellungsbeauftragte, behördliche Datenschutzbeauftragte
Speziell für Personalräte
Wie weit darf die Überwachung der Beschäftigten gehen?
Videoüberwachung, Alkoholtests, Taschendurchsuchungen - Beschäftigte stehen
immer stärker unter Beobachtung. Doch längst nicht alle Maßnahmen des
Arbeitgebers sind erlaubt. Auf was gilt es zu achten im Arbeitsalltag? Wie kann
die Zusammenarbeit mit dem behördlichen Datenschutzbeauftragten besser
koordiniert werden?
Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Beschäftigtendatenschutz unter
Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und der EU-
Datenschutzgrundverordnung.
Gern sende ich Ihnen detaillierte Informationen zum jeweiligen Seminarinhalt
[dsgvo]: