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Internationales Privatrecht | Drucken |
Das internationale Privatrecht bestimmt, welche unter mehreren möglicherweise miteinander kollidierenden Rechtsordnungen über eine bestimmte Rechtsfrage entscheidet. Das ist bei allen Fällen mit Auslandsbezug der Fall, also etwa bei Eheschließungen mit einem/r ausländischen PartnerIn, bei Erbrechtsfällen mit Auslandsbezug, aber auch bei Geschäften mit ausländischen Firmen oder Eigentum im Ausland. Das Seminar gibt einführende Hinweise zum internationalen Ehe- und Familienrecht, zur anwendbaren Rechtsordnung bei Erbrechtsfällen, zu Schuldverhältnissen mit internationalen Bezügen, zu Rechten an Sachen und zu der Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen. 
 
Seminarangebote  
  • Einführung in das Internationale Privatrecht
  • Internationales Privatrecht und ausländisches Familienrecht
 
Zielgruppe

Öffentlicher Dienst und Privatwirtschaft sowie Organisationen/Beratungsstellen für Flüchtlinge und binationale Paare 
 
Gewinnen Sie Sicherheit im Umgang mit den Gesetzen!
 
 
 
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