Personalvertretungsrecht

Das Personalvertretungsrecht ist die Grundlage für die betriebliche Mitbestimmung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes und zählt zu den kollektiven Rechten. Es ist das öffentlich-rechtliche Gegenstück zum Betriebsverfassungsrecht, das in der Privatwirtschaft Anwendung findet. Durch die Mitbestimmung sollen Eigenständigkeit und Selbstverantwortung der Beschäftigten gefördert werden. Sie sollen Einfluss auf die Gestaltung der innerdienstlichen Angelegenheiten nehmen können und vor den Gefahren der abhängigen Beschäftigung bewahrt werden. Damit ist das Personalvertretungsrecht Ausdruck des Sozialstaatsgebotes, das den Gesetzgeber anhält, die Lebensverhältnisse unter Berücksichtigung sozialer Prinzipien zu gestalten.

Seminarangebote mit den Schwerpunkten

  • Rechtliche Möglichkeiten des Personalrates in Personalangelegenheiten
  • Umgang mit der fortschreitenden Digitalisierung
  • Rechte des Personalrates, insbesondere das Informationsrecht und das Hinwirken auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sowie der Mitwirkung- und Mitbestimmungsrechte
  • Durchsetzung der rechtlichen Ansprüche des Personalrats
  • Vermeidung von Rechtstreitigkeiten zwischen Personalrat und Dienststelle
  • Dienstvereinbarungen und Zielvereinbarungen zwischen Personalrat und der Dienststelle
  • Umgang mit der demografischen Entwicklung
  • Externer Sachverstand
  • Umgang mit Verwaltungsstrukturreformen
  • Beschäftigtendatenschutz

Zielgruppe

Personalratsmitglieder; Mitarbeiter_innen in Personalabteilungen, die Einzelpersonalentscheidungen vorbereiten; Dienststellenleitung; Mitarbeiter_innen von Behörden, die mitbestimmungspflichtige bzw. mitwirkungspflichtige Vorgänge vorbereiten (z. B. Einführung neuer EDV, Urlaubspläne, Gestaltung von Arbeitsplätzen).

Speziell für Personalräte

  1. Einführung in das Personalvertretungsrecht

    Sie sind in den Personalrat gewählt worden und stellen sich nun die Frage: Was sind meine Aufgaben und Pflichten als Personalratsmitglied?

    Das Personalvertretungsgesetz ist die rechtliche Grundlage für das Handeln der Personalräte. Um die Interessen der Beschäftigten der Dienststelle wirksam vertreten zu können, muss der Personalrat die gesetzlichen Möglichkeiten kennen und nutzen. Nur so können die Ziele effizient umgesetzt werden.

  2. Aufbauseminar

    Nach dem Besuch des Einführungsseminars und Umsetzung in der Praxis tauchen nach einiger Zeit immer wieder Fragen auf. In diesem Seminar wird auf diese Fragen eingegangen und Erfahrungen ausgetauscht. Das Seminar dient der Vertiefung bereits vorhandener Kenntnisse.

Gern sende ich Ihnen detaillierte Informationen zum jeweiligen Seminarinhalt

Seminare

Meine Seminare sind für Berufstätige aus allen Hierarchieebenen und Bereichen der Privatwirtschaft, der Non-Profit-Unternehmen und des öffentlichen Dienstes bestimmt. Einige der Seminare sind sicher von besonderem Interesse für Mitglieder von Personalvertretungsorganen (Personalrat, Betriebsrat u. a.) sowie für Führungskräfte bzw. Personalverantwortliche. Auch sonstige Interessierte sind jederzeit willkommen.

Alle Seminare werden als offene Seminare angeboten und außerdem auch im gesamten Bundesgebiet (vor allem in Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt) als Inhouse-Seminare.

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